Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0, gültig ab 2. August 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge über Reinigungsdienstleistungen zwischen Fortuna Cleaning, Kanzleistrasse 93a, 8004 Zürich (nachfolgend «Fortuna Cleaning») und der auftraggebenden Person oder Firma (nachfolgend «Kunde»).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit Fortuna Cleaning ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte gehen diesen AGB vor.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Angaben auf der Website sowie mündliche Richtwerte sind unverbindlich. Verbindlich ist ausschliesslich die schriftliche Offerte von Fortuna Cleaning.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte annimmt — sei es über den Annahme-Link in der Offerte-E-Mail, per E-Mail, schriftlich oder durch eine andere eindeutige Erklärung. Mit der Annahme der Offerte akzeptiert der Kunde diese AGB.
Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der Offerte. Nicht darin aufgeführte Arbeiten sind nicht Vertragsbestandteil und werden nur nach vorgängiger Absprache und gegen zusätzliche Vergütung ausgeführt.
Zeigt sich erst vor Ort, dass der tatsächliche Zustand erheblich vom beschriebenen Zustand abweicht — beispielsweise durch stärkere Verschmutzung, abweichende Fläche oder ein anderes Material —, informiert Fortuna Cleaning den Kunden vor Arbeitsbeginn und unterbreitet ihm eine angepasste Offerte.
Fortuna Cleaning wählt Verfahren, Druck und Reinigungsmittel nach fachlichem Ermessen und materialgerecht aus.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass:
- die zu reinigenden Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich und geräumt sind (Möbel, Fahrzeuge, Pflanzen, Gegenstände);
- ein Wasser- und Stromanschluss zur Verfügung steht, sofern nichts anderes vereinbart wurde;
- eine Parkmöglichkeit in zumutbarer Nähe zum Einsatzort besteht; anfallende Parkgebühren oder Bewilligungen gehen zulasten des Kunden;
- Fortuna Cleaning vorgängig auf empfindliche Oberflächen, bekannte Schäden, undichte Stellen oder besondere Gegebenheiten hingewiesen wird.
Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Mehraufwand oder Wartezeiten, kann Fortuna Cleaning diese zusätzlich in Rechnung stellen.
5. Termine und Witterung
Termine werden individuell vereinbart. Fortuna Cleaning bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten.
Aussenreinigungen sind witterungsabhängig. Bei Regen, Frost, Sturm oder anderen Bedingungen, die eine fachgerechte Ausführung oder die Arbeitssicherheit beeinträchtigen, kann der Termin von beiden Seiten kostenlos auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verschoben werden. Daraus entstehen keine Schadenersatzansprüche.
6. Preise, Anzahlung und Zahlung
Es gelten die in der Offerte genannten Preise in Schweizer Franken. Sofern in der Offerte nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise inklusive Anfahrt innerhalb des Kantons Zürich.
Bei Aufträgen grösseren Umfangs behält sich Fortuna Cleaning vor, eine angemessene Anzahlung vor Arbeitsbeginn zu verlangen. Eine solche Anzahlung wird in der Offerte ausgewiesen.
Rechnungen sind zahlbar innert 30 tagen netto zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Fortuna Cleaning ist berechtigt, Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahnspesen zu erheben.
7. Stornierung und Absage
Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenlos absagen oder verschieben.
Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn sowie wenn die Ausführung aus Gründen scheitert, die der Kunde zu vertreten hat (beispielsweise fehlender Zugang zum Objekt), stellt Fortuna Cleaning 50 % des vereinbarten Auftragswerts in Rechnung.
Absagen aufgrund von Witterungsverhältnissen gemäss Ziffer 5 sind hiervon ausgenommen.
8. Abnahme und Mängelrüge
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt nach Möglichkeit eine gemeinsame Abnahme. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innert 7 Tagen nach Ausführung, schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
Bei berechtigter Mängelrüge hat Fortuna Cleaning das Recht auf Nachbesserung. Gelingt die Nachbesserung nicht innert angemessener Frist, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Preises verlangen.
Reinigung kann bestehende, materialbedingte Veränderungen nicht rückgängig machen. Verwitterung, Ausbleichung, Materialermüdung, Kalkausblühungen oder dauerhaft in das Material eingedrungene Verfärbungen stellen keinen Mangel der Reinigungsleistung dar.
9. Haftung
Fortuna Cleaning haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen bei der Ausführung der Arbeiten schuldhaft verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Fortuna Cleaning verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
Keine Haftung besteht für Schäden, die auf vorbestehende Mängel, unsachgemässe frühere Behandlung, mangelhafte Bausubstanz oder auf unterlassene Hinweise des Kunden gemäss Ziffer 4 zurückzuführen sind.
10. Datenschutz
Fortuna Cleaning bearbeitet Personendaten des Kunden ausschliesslich zur Erbringung und Abrechnung der Leistungen. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zürich, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Fassung 1.0 · Stand 2. August 2026